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BGH, 03.07.2006 - 1 StR 168/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 244 Abs. 2 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 46 StGB
Aufklärungsrüge (Aufklärungspflicht; Darlegungspflicht bezüglich weiterer Angaben eines Zeugen); Ausmaß der Strafmilderung bei Angaben zu einem letztlich nicht ermittelten Hintermann - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit einer Verurteilung wegen gewerbsmäßigem und bandenmäßigem Einschleusens von Ausländern; Unterbliebene Beweiserhebung
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 244 Abs. 2, Abs. 3
Im Hilfsbeweisantrag nicht ausdrücklich behauptete Tatsachen, Wahrunterstellung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2007, 165
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 03.11.2010 - 1 StR 497/10
Konnexitätserfordernis beim Beweisantrag (bestimmte Behauptung der begründenden …
In der Antragsbegründung ist daher insoweit ein nachvollziehbarer Grund anzugeben (BGH, Urteil vom 15. Dezember 2005 - 3 StR 201/05, NStZ 2006, 585, 586), zumal dann, wenn - wie hier - keine Anhaltspunkte dafür erkennbar sind, weshalb der Zeuge S. gegenüber seiner Mutter das Gegenteil dessen gesagt haben soll, was er zuvor in seinem ebenfalls an diese gerichteten Brief bekundet hatte (zur vergleichbaren Konstellation bei einer Aufklärungsrüge BGH, Beschluss vom 3. Juli 2007 - 1 StR 168/06, NStZ 2007, 165). - OLG München, 14.05.2012 - 15 W 813/12
Zurückbehaltungsrecht des Steuerberaters bei Einschränkung der …
Die Verpflichtung des Strafgerichts zur Aufklärung des Sachverhalts von Amts wegen (§ 244 Abs. 2 StPO) gebietet zwar auch ohne konkreten Beweisantrag die Herbeischaffung von Beweismitteln, soweit Umstände vorliegen, aufgrund derer sich das Gericht hierzu gedrängt sehen muss (vgl. etwa BGH, NStZ 2011, 471; NStZ-RR 2010, 316; NStZ 2007, 165). - BGH, 01.07.2010 - 1 StR 259/10
Unzulässige Aufklärungsrüge (Darlegungsanforderungen; abgelehnter …
Schließlich erscheint die Annahme, ein Zeuge könne in umfassender Weise Angaben zu den Beziehungen zwischen zwei anderen Personen machen ("keine strafbaren Beziehungen"), sehr fern liegend; daher wäre besonders eingehend darzulegen gewesen, welche Umstände zur Aufklärung drängten (vgl. BGH NStZ 2007, 165). - OLG Hamm, 06.02.2008 - 3 Ss 7/08
Aufklärungsrüge; Beweismittel; ladungsfähige Anschrift
Dabei stehen die Anforderungen an den Vortrag zum Aufdrängen dazu im Verhältnis, wie naheliegend das behauptete Beweisergebnis erscheint (vgl. BGH, NStZ 2007, 165). - OLG Nürnberg, 14.05.2012 - 15 W 813/12 Die Verpflichtung des Strafgerichts zur Aufklärung des Sachverhalts von Amts wegen (§ 244 Abs. 2 StPO) gebietet zwar auch ohne konkreten Beweisantrag die Herbeischaffung von Beweismitteln, soweit Umstände vorliegen, aufgrund derer sich das Gericht hierzu gedrängt sehen muss (vgl. etwa BGH, NStZ 2011, 471; NStZ-RR 2010, 316; NStZ 2007, 165).